Wird bei einem Schüler oder einer Schülerin durch die Fachlehrkräfte des Fachbereichs Deutsch der Förderschwerpunkt "Lese-Rechtschreib-Schwäche" (LRS) festgestellt (und mit der "Hamburger Schreibprobe" getestet) oder ist anhand der vorherigen Schullaufbahn bekannt, wird von der Klassenkonferenz halbjährig festgelegt, ob der/die betroffene Schüler/in einen Notenschutz oder Nachteilsausgleich bekommt.

Weitere Fördermaßnahmen (wie der Nachteilsausgleich, Notenschutz, Besuch eines LRS-Förderkurses oder weitere Testungen) werden durch Förderpläne besprochen und fortgeschrieben.

Hierbei stehen die Lehrkräfte im beratenden Austausch mit den Schülerinnen und Schülern und deren Erziehungsberechtigten.